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Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Status nach § 52 der Abgabenordnung: Eine Organisation verfolgt selbstlos und ausschließlich Zwecke, die das Allgemeinwohl fördern – etwa Bildung, Umwelt, Soziales, Wissenschaft oder Menschenrechte.

Mit dem Status ist die Organisation weitgehend steuerbefreit und darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Im Gegenzug bestehen Pflichten zur zweckgebundenen und zeitnahen Mittelverwendung sowie zur . Der Katalog begünstigter Zwecke umfasst über 25 Punkte.

Quellen und Querverweise